Kindersportschule - VfL Waiblingen 1862 e.V. Hauptverein Startseite Startseite Kindersportschule - VfL Waiblingen 1862 e.V. Startseite www.vfl-waiblingen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung:

Die Anmeldung muss online vor der 1. Unterrichtsstunde erfolgen. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Teilnehmervertrags.  Die ersten 3 Unterrichtsstunden gelten als Schnupperzeitraum. Ein Rücktritt vom Vertrag ist in diesem Zeitraum jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen.


Aufnahmegebühr:
Für die Aufnahme Ihres Kindes in der Kindersportschule wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 15 Euro berechnet, welche bei der ersten Abbuchung mit dem Beitrag eingezogen werden. Die Aufnahmegebühr beinhaltet ein  T-Shirt.

Gebühren:
Der Beitrag wird 3x jährlich am 1. Februar (1.01.- 30.04.), am 1. Juli (1.05.- 31.08.) und am 1. November (1.09.- 31.12.) eingezogen. Bei Einstieg während des laufenden Schuljahres erfolgt eine anteilige Abbuchung ab dem 1. Unterrichtsbesuch. Um am Lastschriftenverfahren teilzunehmen, benötigen wir ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Mandat muss der Kindersportschule Waiblingen im Original vorliegen. Sollte Widerspruch bei der Bank bzgl. des SEPA Lastschriftmandats erhoben werden, besteht auch weiterhin der Vertrag (die Anmeldung), der mit der Kindersportschule geschlossen wurde und entbindet nicht von der zu leistenden Zahlung. Sollte der Mitgliedsbeitrag nicht abgebucht werden können, entstehen für jeden Abbuchungsversuch Kosten, welche Ihnen belastet werden. Die aktuellen Beiträge entnehmen Sie bitte der Homepage.

Das Schuljahr endet immer am 31.08. eines Jahres.

Kündigungen:
Kündigungen sind zum Schuljahresende möglich und schriftlich 4 Wochen (31.07.) vor der Kündigungsfrist bei der Kindersportschule einzureichen.

Ferienregelung:
Während der Schulferien und an den beweglichen Ferientagen ruht der Übungsbetrieb der KiSS. Die Ferienregelung kann von den jeweiligen Schulferien abweichen. Der Übungsbetrieb ruht außerdem in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien.


Unterrichtsausfall:
a)  Bei gelegentlichen Ausfällen durch Ausfall einer Übungsstätte bemüht sich die KiSS um Alternativen, ist jedoch nicht verpflichtet die Übungsstunden nachzuholen.
b)  Bei gelegentlichen Ausfällen durch Krankheit von Lehrkräften bemüht sich die KiSS um Vertretung. Kann keine Vertretung stattfinden, müssen die Unterrichtsstunden nicht nachgeholt werden.
In beiden Fällen besteht für die Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung anteiliger Gebühren.

Versäumnis von Unterrichtsstunden
Unterrichtsstunden, die von den Teilnehmern versäumt werden, können nur nach Zustimmung der Leitung in anderen Gruppen nachgeholt werden, da sonst die Höchstteilnehmerzahl ständig überschritten und somit die optimale Förderung der Kinder gefährdet wird. Kinder, die nur eine von zwei Wochenübungsstunden wahrnehmen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung von Teilnehmergebühren.

 

Haftung

Eine Haftung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile.


Hausordnung
Für die Teilnehmer sind die Hausordnungen der genutzten Sporthallen und Räume verbindlich. 

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